Nachrüstung eines Dieselpartikelfilters
Jetzt die Förderung von 330,- Euro nutzen.
Die staatliche Förderung zur Nachrüstung eines Dieselpartikelfilters (DPF) für Diesel-Pkw, Wohnmobile und Kleintransporter bis 3,5 t wird ab Januar 2012 wieder aufgenommen. Der Bund wird hierfür 30 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Förderprogramms erhalten Sie für das Nachrüsten eines DPFs an Ihrem Fahrzeug im Jahr 2012 einen Zuschuss von 330,- Euro.
Die Förderung erfolgt im Wege des nachträglichen Antragsverfahrens.
Sie können ab sofort Ihr Fahrzeug nachrüsten. Die Antragstellung ist ab dem 1. Februar 2012 möglich. Hierfür wird dann das Online-Antragsverfahren auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.BAFA.de) zur Verfügung gestellt.
Fördervoraussetzungen
Die Förderung kommt in Betracht für:
- PKW mit Dieselmotor, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden,
- Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Dieselmotor mit einer besonderen Zweckbestimmung (Wohnmobile, Krankenwagen, Leichenwagen und rollstuhlgerechte Fahrzeuge), die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden und
- Leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, die bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden.
Nachrüstungen, die ab 1. Januar 2012 bis einschließlich 31. Dezember 2012 erfolgen, können gefördert werden. Maßgeblich ist der Tag, an dem nach Feststellung der Zulassungsbehörde das Fahrzeug nachgerüstet wurde. Bitte achten Sie darauf, dass der Tag der Nachrüstung in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen wird.
Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Antragstellung auf die Antragstellerin / den Antragsteller im Inland zugelassen sein.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.
Ihr Alois Thaler
und sein Serviceteam vom Autohaus Konrad Schmidt




